SHK-Handwerk mit Verantwortung
Hygienekodex der SHK-Verbandsorganisation
Signet der SHK-Verbandsorganisation „Handwerk mit Verantwortung“
Das SHK-Handwerk ist auch in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner. Trotz Kontakteinschränkungen sind die SHK-Organisation und die angeschlossenen Handwerksbetriebe weiterhin für Sie da. Damit leisten wir als vom Bund bestätigte systemrelevante Einrichtungen unseren Beitrag zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur in Deutschland.
Um Sie und die Mitarbeiter der SHK-Fachbetriebe bestmöglich vor Ansteckung zu schützen, bekennen sich zahlreiche Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation zur Einhaltung eines gemeinsamen Standards an Schutzmaßnahmen. Dieses Bekenntnis erkennen Sie am Signet.
Schutz für Kunden und Mitarbeiter: Dazu verpflichten sich die SHK-Betriebe
Die SHK-Organisation informiert die Mitgliedsbetriebe unverzüglich über notwendige und sinnvolle Maßnahmen bei Arbeiten in Corona-Zeiten. Sie unterstützt die Mitgliedsbetriebe bestmöglich bei der Umsetzung hygienisch einwandfreier Prozesse.
Im Betrieb wird die Unterweisung der Mitarbeiter dokumentiert – Inhalte Hygieneregeln u. a.:
Unterweisung zugrundelegender Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Armbeuge, regelmäßige Händereinigung, Berühren des Gesichts vermeiden, Umgang mit Mund-Nase-Bedeckung, etc.).
Arbeits- und Pausenbereiche (soweit im Innenbereich) regelmäßig lüften.
Die gründliche Reinigung der Hände (mindestens 20 Sekunden) ist vor der Nahrungsaufnahme und nach dem Toilettengang zwingend und sollte auch vor dem Verlassen des Arbeitsortes nach Beendigung der Arbeiten vorgenommen werden.
Zur Reinigung der Hände Flüssigseife und saubere Papierhandtücher verwenden. Von mehreren Personen genutzte Seifenstücke und Handtücher sind zur hygienischen Händereinigung nicht geeignet.
Steht vor Ort keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln (mindestens begrenzt viruzid) eine Alternative, die dazu im Kundendienst mitgeführt werden sollten.
Anlegen und Umgang mit Mund-Nase-Bedeckung
Dringende Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App
Der Betrieb sorgt dafür, dass
ausreichende Ausrüstung mit effektivem Mund-Nase-Schutz (Stoffmasken, Einweg-OP-Masken, FFP2-Masken) vorhanden ist.
Hygienemittel (Waschmöglichkeit/Seifenspender (keine von mehreren genutzten Seifenstücke)/saubere Papierhandtücher (Einmalhandtücher)/Handdesinfektionsmittel (mindestens begrenzt viruzid) im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen.
Desinfektionsmittel (zur Desinfektion der Arbeitsmittel vor Übergabe/Rückgabe) bereitstehen.
Mitarbeiter mit Atemwegssymptomen oder Fieber der Arbeit fernbleiben.
Arbeits- und Pausenräume täglich gereinigt bzw. desinfiziert werden.
Unterschrift des Mitarbeiters, dass er kein Fieber oder Atemwegssymptome hat und er keinen bewussten unmittelbaren Kontakt zu Personen mit Corona-Symptomatik (Fieber, Atemwegserkrankung) hatte.
Organisation im Betrieb
Tagesplanung im Betrieb mit den Mitarbeitern erfolgt individuell/kontaktlos.
Grundsätzlich Personalwechsel innerhalb der Teams zur Vermeidung zusätzlicher weiterer persönlicher Kontakte möglichst ausschließen.
Auftragsbestätigungen enthalten Kundeninfo zu Corona und Abfrage, ob sich am Arbeitsort eine Person
in angeordneter häuslicher Isolierung
mit Atemwegssymptomen oder Fieber
aus einer Risikogruppe
befindet.
Arbeiten sollten dann ohne Anwesenheit der betroffenen Person erfolgen. Jeder unmittelbare Kontakt ist zu vermeiden.
Kunden bitten, Arbeitsbereich vor Arbeitsantritt gut zu lüften. Wenn möglich, Türklinken und Arbeitsbereich desinfizieren bzw. mindestens gut reinigen.
Für den Weg zum Kunden vorzugsweise Individualverkehr nutzen, wenn möglich Einzelfahrten. Bei Sammelfahrten mit Firmenfahrzeugen sollte die Anzahl der Personen im Fahrzeug möglichst durch parallele Nutzung von Privatfahrzeugen reduziert werden. Bei mehreren Personen im Fahrzeug, keine Umluft einschalten, Mund-Nase-Bedeckung einsetzen.
Direkte Kundenkontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, dabei immer Abstand halten (mindestens 1,5 Meter).
Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden, auch hier möglichst Abstand voneinander halten (mindestens 1,5 Meter).
Pausen so organisieren, dass ein Mindestabstand zwischen den Beschäftigten (mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden kann, zum Beispiel durch Pausenmöglichkeit im Freien, versetzte Pausenzeiten.
Arbeiten so organisieren, dass in kleineren Räumen möglichst nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter arbeitet.
Während der Arbeiten den Arbeitsbereich regelmäßig lüften.
Den Arbeitsbereich vor Verlassen desinfizieren bzw. gründlich reinigen.
Auf eine Gegenzeichnung von Dokumenten z.B. Stundennachweisen/Regieberichten durch den Auftraggeber sollte verzichtet werden. (unverzügliche elektronische Übermittlung)