Holzfeuerung und Energiewende
1. Wie viele Einzelfeuerstätten gibt es in Deutschland?
Zurzeit existieren in Deutschland rund 30 Mio. Kleinfeuerungsanlagen, davon sind etwa 15 Mio. Festbrennstofffeuerungsanlagen, die meist mit Holz betrieben werden. Diese lassen sich in 14 Mio. Einzelfeuerstätten und etwa 1 Mio. Holzkessel unterteilen. Die Anzahl der Festbrennstofffeuerungsanlagen ist damit etwa so groß, wie die Anzahl an Öl- und Gasfeuerstätten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Broschüre Novelle der 1. BImSchV Fragen und Antworten, 5/2009).
2. Welche Vorteile hat die Holzfeuerung?
• Holz ist ein Erneuerbarer Energieträger und damit nahezu CO2-neutral.
• Holznutzung spart fossile Energieträger, wie Öl und Gas.
• Der Rohstoff Holz ist regional vorhanden.
• Holznutzung erhöht die Versorgungssicherheit.
• Holzfeuer steigern die Behaglichkeit durch gemütliche Wärme und erhöhen den Wohnkomfort.
• Individuelles Heizen mit Holz fördert das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Ressourcen.
3. Welche Rolle spielt Holz als Erneuerbare Energie?
In Deutschland wurden 2010 10,9 % der Endenergie durch Erneuerbare Energien bereitgestellt. Die biogenen Brennstoffe, dessen Löwenanteil die Holzfeuerung ausmacht, decken mit 5 % der Endenergie den größten Anteil der Erneuerbaren Energien ab. Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Geothermie decken 2010 zusammen gerade einmal 3,2 % des Endenergieverbrauchs ab. Die übrigen 2,7 % gehen auf Strom und Kraftstoffe aus Biomasse zurück (BMU, Erneuerbare Energien in Zahlen, 7/2011).
4. Wie sind Holzfeuerstätten hinsichtlich ihrer Emissionen zu bewerten?
Feuerstätten, die in die Rubrik Haushalte und Kleinverbraucher fallen, sind mit 12 % der gesamten Staubemissionen in Deutschland der viertgrößte Emittent. Industrie, Verkehr und Landwirtschaft sind nach Angaben des BMU für nahezu 77 % der Staubemissionen in Deutschland verantwortlich.
Eine moderne Holzfeuerstätte emittiert nach Angaben des HKI – Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. (HKI) etwa 1/7 der CO- und Staubemissionen, wie eine vergleichbare Holzfeuerstätte aus dem Jahr 1980.
5. Wie ist die Holzfeuerung in den Klimaschutzzielen der Bundesregierung verankert?
Die Bundesregierung sieht vor, den Wärmebedarf im Gebäudebereich bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Darüber hinaus soll der Primärenergiebedarf bis 2050 um 80 % gesenkt werden. Zur Erreichung dieser Ziele müssen zum einen die Energieeffizienz und zum anderen der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf stark erhöht werden. Die biogene Biomasse ist mit 5 % Endenergieanteil die bedeutendste der Erneuerbaren Energien.
Die Verhängung weiterer Verbrennungsverbote und Anschluss-/Benutzungszwänge wirkt dem von der Regierung geforderten Ausbau der Erneuerbaren Energien entgegen. Zurzeit sind uns mehr als 900 Fälle in Deutschland bekannt. Die Dunkelziffer ist nach internen Schätzungen deutlich größer. Eine Verschärfung der Lage ist durch eine Änderung des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ von Juli 2011 zu erwarten. Die Gemeinden und Kommunen versprechen sich durch die oben genannten Maßnahmen u. a. eine Verbesserung der Luftqualität. Dabei spielen bei den Gesamtstaubemissionen die häuslichen Feuerstätten nur eine untergeordnete Rolle. Außerdem können durch die Ausübung von Verbrennungsverboten weder die meist im Sommer auftretenden Grenzwertüberschreitungen, noch die durch andere Quellen als Feuerstätten verursachten Immissionen verhindert werden.
6. Welche Ziele verfolgt die 1. BImSchV?
Durch die 1. BImSchV sollen die Feinstaubemissionen aus neuen und bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe deutlich gesenkt werden. Nach Angaben des BMU sind über 90 % des Einsparpotentials auf die Regelung der bestehenden Feuerstätten zurück zu führen. Der HKI bestätigt, dass 90 % der Staubemissionen von Holzfeuerstätten frei gesetzt werden, die älter als 10 Jahre sind. Bei der Zustimmung zur 1. BImSchV forderte der Bundesrat, die vorgezogene Sanierung der Feuerstätten durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten, um die Ziele der Emissionsminderung deutlich früher zu erreichen (Bundesrat Beschluss 712/09).